Bereits seit 2013 werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus stationären Einrichtungen für den Dienst als Seelsorgliche Begleitung durch den Erzbischof von Paderborn beauftragt. Der neue Dienst antwortet damit auf Veränderungen in den pastoralen Strukturen. Er stärkt die Eigenverantwortung sozialer Einrichtungen und leistet einen Beitrag zur Ausgestaltung als pastoraler Orten. Seelsorge ist und bleibt somit ein fester Bestandteil in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe, in Seniorenheimen und Hospizen.
Das Modell wird verantwortet vom Diözesan-Caritasverband Paderborn, der auch die Qualifikation von Mitarbeitenden zur Seelsorge übernimmt.
(Stellenanteile im Bereich der „Seelsorglichen Begleitung“ werden derzeit zu 75 Prozent des Beschäftigungsumfangs finanziell gefördert.)