Gefängnisseelsorge
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Diözesankonferenz der Gefängnisseelsorge
Die Erinnerung „Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen“ gehört nach dem Hebräerbrief (Hebr 13,3) zu den Grundaufgaben der christlichen Gemeinden. Es ist die göttliche Botschaft vom „Leben in Fülle “, die durch die Menschen befreiend in den jeweiligen Kontexten (wie in einem Gefängnis) Raum bekommen soll.
Die Diözesankonferenz der Gefängnisseelsorgenden im Erzbistum Paderborn erstellte zu ihrer Organisation 2014 eine eigene Konferenz-Ordnung mit einem Vorstand. Landesweit treffen sich GefängnisseelsorgerInnen ökumenisch und bistumsübergreifend in der NRW-Konferenz. Bundesweit ist die Gefängnissseelsorge vernetzt durch die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V.
Hintergrund
Vertrauensperson im System
Im sozialen Brennglas des Vollzuges spiegeln sich Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen, Überzeugungen sowie abgründigen und freudigen Geschichten. “Seelsorge” ist die Sorge um den ganzen Menschen, der mehr ist, als gängige Trends aussagen, gesellschaftliche Verhältnisse widerspiegeln oder das zugängliche Bewusstsein eines Menschen zeigt. Aufgabe ist es, Inhaftierte wie Bedienstete unabhängig von Konfession, Religion und Weltanschauung zu begleiten.
GefängnisseelsorgerInnen sind mit der Schweigepflicht des Beichtgeheimnisses ausgestattet. Das Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht ergibt sich aus der Stellung als Geistlicher (§ 53 Absatz 1 Nr. 1 StPO). Die Tätigkeit der einzelnen Berufsgruppen zwischen Kleriker und TheologInnen unterscheidet sich kaum. Die Schweigepflicht und das Zeugnisverweigerungsrecht bestehen für alle kirchlichen Bedienstete (§ 54 Absatz 1 StPO).
Ökumenisch interreligiös
Die beiden großen christlichen Kirchen sind aus der Tradition heraus mit der Seelsorge in den Justizvollzugsanstalten der Länder in Deutschland beauftragt. Als GefängnisseelsorgerInnen stehen sie neben dem interreligiösen und humanistischen Dialog im engen Kontakt mit der Evangelischen Konferenz für Gefängnisseelsorge in Deutschland.
Auf vielen Ebenen gibt es nicht nur eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Diensten einer JVA, sondern eine selbstverständliche ökumenische und interreligiöse Ausrichtung in den Aufgabenfeldern des Fachdienstes „Seelsorge”. Kann die Gefängnisseelsorge, die manches Mal in die Reihe eines “salbungsvollen Gutmenschen” eingeordnet wird, ein loyales Gegenüber anbieten? Solche Vermutungen beschäftigen manchen Gefangenen oder umgekehrt entsprechend die Vollzugsbediensteten.
Auftrag und Aufgaben
Biblischer Bezug
Im Zentrum der messianischen Erwartung, wie sie in den Gottesknechtliedern des Propheten Jesaja zum Ausdruck kommt, steht die Befreiung der Gefangenen (vgl. Jes 42,7; 49,9). In seiner Predigt in Nazareth zu Beginn seines Wirkens erklärt Jesus die Verkündigung der Entlassung der Gefangenen zum Inhalt seiner Sendung (vgl. Lk 4,19).
Die Erinnerung „Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen“ gehört nach dem Hebräerbrief (Hebr 13,3) zu den Grundaufgaben der christlichen Gemeinden. Es ist die göttliche Botschaft vom „Leben in Fülle“, die durch die Menschen befreiend in den jeweiligen Kontexten (wie in einem Gefängnis) Raum bekommen soll.
Auftrag
Die Gefängnisseelsorge ist ein sensibles Feld des pastoralen Handelns der Kirche(n). Das Verhältnis zwischen Staat und Kirche ist historisch gewachsen, hat eine Fülle von Differenzierungen und Abgrenzungen sowie eine klar umrissene Aufgabenteilung und Formen der Zusammenarbeit entwickelt. Gefängnisseelsorge ist Auftrag und Sendung der gesamten Kirche als Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird wahrgenommen durch ausgebildetes pastorales Personal.
Einrichtungen
In Deutschland gibt es über 200 Justizvollzugsanstalten. 36 an der Anzahl befinden sich in Nordrhein-Westfalen. Im Bereich des Erzbistum Paderborn liegen 13 Justizvollzugsanstalten, das Justizvollzugskrankenhaus (JVK) Fröndenberg, die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) und zwei Jugendarrestanstalten (JAA). GefängnisseelsorgerInnen sind mit Gestellungsverträgen zwischen dem Erzbistum mit dem Land oder als verbeamteter Landesbediensteter tätig.
Bistumsweit begleiten 15 GefängnisseelsorgerInnen der pastoralen Berufsgruppen die Inhaftierten und Bediensteten. Die Vollzugsarten umfassen den Offenen Vollzug, den Jugendvollzug, den Männer- und Frauenvollzug sowie Sozialtherapeutische- (SoThA) oder Therapievorbereitungs-Abteilungen (TVA). Der Maßregelvollzug ist der Krankenhausseelsorge zugeordnet.
Aufgaben
Die Bedürfnisse und Motive zur Seelsorge im Gefängnis Kontakt zu suchen sind sehr unterschiedlich. Da ist zum einen das Bedürfnis nach Verständnis für ihre Lage, der Wunsch, einmal den „Knast“ zu vergessen oder einfach einmal einen anderen Raum zu betreten.
Die Einzelgespräche machen den größten Teil der seelsorgerlichen Arbeit aus. Hier kann der Gefangene seinen Gedanken und Gefühlen Ausdruck verleihen, ohne befürchten zu müssen, dass es vollzugliche Nachteile oder Repressionen im Zusammenleben mit Mitgefangenen gibt. Ebenfalls sind GefängnisseelsorgerInnen für Bedienstete da.
Einblicke in den Knast
Geräusche und Eindrücke aus dem Jugendvollzug der Justizvollzugsanstalt Herford mit Fotos und Geräuschen
„Der Zaun als Abgrenzung. Die Mauer als Sichtschutz. Alles scharf. Was man sieht ist, dass es ein kalter und dunkler Ort ist.
Es fällt einem kaum auf, wenn man tagtäglich hier ist. Sie stehen in Kleingruppen zusammen. Die Gefangenen. ´Es ist schon eine Abgeschiedenheit, sagt ein junger Inhaftierter. Schnell kann man im System verschwinden, schnell untergehen. Auch für sich selber.´“
Fotos: Veit Mette
Grundlagentexte
Vertiefend
Zuständigkeit
Daniela Bröckl
Stefan Ehrlich
Vernetzung
Durch die bundesweite Vernetzung haben GefängnisseelsorgerInnen einen Rückhalt in ihrem seelsorgerlichen Dienst vor Ort. Hier werden im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz kontinuierlich Aus- und Weiterbildungen für GefängnisseelsorgerInnen angeboten. Die Katholische Gefängnisseelsorge in Deutschland e.V. versteht sich als Netzwerk und Unterstützungsgemeinschaft. Im gemeinnützigen und kirchlichen Verein können sich hauptberufliche GefängnisseelsorgerInnen, ehemalige KollegInnen oder anders interessierte Menschen aktiv oder finanziell engagieren.