Diese Förderung aus Bistumsmitteln soll in erster Linie direkt den Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Sie ist nicht gedacht zur Kompensierung fehlender öffentlicher Mittel und darf nicht zur Ausweitung des Stellenumfangs in der Einrichtung führen.
Förderrichtlinien-Jugendfreizeitstätten
Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW
Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhalten auf Antrag eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP).
Fond christliche Popularmusik „It sounds good“
Mit dem Fonds „Christliche Popularmusik“ möchte das Erzbistum Paderborn Musikprojekte, Initiativen und Veranstaltungen für Jugendliche und Erwachsene anregen, in Gang bringen und unterstützen, die Glaube und Gott in der Musik auf zeitgemäße Art und Weise zur Sprache und zum Klingen bringen. Die Projekte dienen der Inspiration und religiösen Sprachfähigkeit und fördern die Entdeckung und Weiterentwicklung von Talenten im Bereich Christlicher Popularmusik.
Link zur Internetseite mit Beschreibung, Werbetrailer und Antragmöglichkeit
Verfügung-Christl-Popmusik-des-Erzbistums-Paderborn
Förderrichtlinien zur Förderung von religiösen Inhalten
19.01.Richtlinien-zur-Förderung-von-religiösen-Inhalten
Flüchtlingsfond des Erzbistums Paderborn
Hier findet ihr Richtlinien und Antragsformulare