Als Kirche sind wir uns unserer besonderen Verantwortung für den Schutz uns anvertrauter Menschen in unseren Diensten und Einrichtungen bewusst. Um dieser Verantwortung nachzukommen, haben die (Erz-)Bischöfe in Nordrhein-Westfalen vielfältige Maßnahmen zur Vorbeugung sexualisierter Gewalt eingeführt. Festgeschrieben sind diese Maßnahmen in der Ordnung zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen. Diese Präventionsordnung ist für alle (Erz-)Bistümer in Nordrhein-Westfalen nahezu inhaltsgleich und gilt auch für das Erzbistum Paderborn.
Unser Institutionelles Schutzkonzept zur Notfallseelsorge können Sie hier downloaden: