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Pastorale Informationen
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© Thais29 / shutterstock.com

Die Materialien

Sie finden hier alle Texte und Materialien zum Zielbild 2030+, sowie das Trainingsbuch zur Aneignung in der Praxis. 

Fragen zum Thema Bistumsentwicklung

Es gab im Kontext der Pastoralwerkstätten zahlreiche Fragen zum Thema Bistumsentwicklung, dem Diözesanen Weg 2030+ und all den damit verbundenen inhaltlichen Themen. Unten finden Sie Antworten auf exemplarische Fragen, bei denen wir an den gegebenen Stellen auf ausführliche Texte weitererweisen.

Haben Sie weitere Fragen zu unseren Themen? Möchten Sie sich über die Inhalte des Zielbildes informieren? Melden Sie sich gerne bei uns: bistumsentwicklung@erzbistum-paderborn.de

Aktuell befindet sich unsere Erzdiözese in der Sedisvakanz. Der zukünftige Erzbischof hat umfangreiche Rechte und muss sich nicht an die Erwartungen der Menschen seiner Diözese halten. Was passiert, wenn er ganz konträre Ansicht zum Zielbild 2030+ hat? Fangen wir dann wieder von vorne an?

Die Bistumsleitung ruht auf verschiedenen Schultern. Wir sind in der Vakanz intensiv damit beschäftigt, uns im Sinne vom Zukunftsbild und Zielbild auf die kommende Zeit vorzubereiten und gut im Gespräch zu sein. Dem neuen Bischof sollen die Paderborner Leitplanken für pastorales Handeln vorgestellt werden. Gleichwohl bleibt das kirchliche System vergleichbar mit einer konstitutionellen Monarchie: Der künftige Erzbischof kann durch Entscheidungen die Entwicklungen im Erzbistum beeinflussen, in alle möglichen Richtungen.

Die katholische Kirche ist streng hierarchisch organisiert. Bisher hatte eine Demokratisierung der katholischen Kirche keine Chance. Wie sollen die Machtstrukturen der Kirche verändert werden?

Die Kirche hat grundsätzlich keine basisdemokratische Struktur. In unserem Erzbistum lautet das Stichwort „Wir wollen synodalere Kirche werden“ (Diözesaner Weg/Synodaler Weg/Weltweiter Synodaler Prozess). Dazu gehört das Einüben synodaler Haltungen wie Aufeinanderhören, gegenseitiges Vertrauen und das Ermöglichen von Teilhabe. An dieser Stelle gibt es einen ausführlichen Artikel zum Thema.

Seit September 2022 gibt es in unserem Erzbistum zusätzlich zu den Gemeindereferentinnen und -referenten erstmals Pastoralreferentinnen und -referenten. Wird aktiv für diese Berufe geworben und werden sukzessive Stellen für diese in den Gemeinden bereitgestellt?

Die Berufungspastoral arbeitet intensiv mit der Personalgewinnung und Personalentwicklung zusammen. Auf sämtlichen Jobmessen und auch in Schulen sind die Kolleginnen und Kollegen unterwegs. Auf die nächsten zehn Jahre hin sind bereits 50 Stellen für angehende Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten geplant. Bisher bleiben allerdings Plätze vakant, weil zu wenige Bewerberinnen und Bewerber da sind. Das gilt auch für Gemeindereferentinnen und -referenten, deren mögliche Stellen derzeit durch mangelnde Bewerbungen nicht ausgeschöpft werden.

Die zahlenmäßige Entwicklung des pastoralen Personals ist Grund zur erhöhten Aufmerksamkeit auf jetzt einzuleitende Veränderungen (Eigenverantwortlichkeit der Engagierten vor Ort, veränderte Rollen der Hauptberuflichen als Begleitpersonen für Engagierte etc.). Der Personaleinsatzplan wird derzeit angepasst an die zu erwartenden Zahlen. Es wird „nicht mehr alles überall“ geben können Hauptberufliches Personal wird eher in Schwerpunktthemen eingesetzt werden, daneben gilt es, ehrenamtliches Engagement möglichst gut und aus vollem Herzen zu fördern (Zielbild, S.9).

In einigen Gemeinden gibt es Wort-Gottes-Feier-Leitungen, die jedoch nicht vom zuständigen Pastor eingesetzt werden. Wie steht die Leitung des Erzbistums dazu und was kann eine Gemeinde unternehmen, dass diese eingesetzt werden? Können sie ihren Einsatz verlangen?

Antwort: Die Vielfalt in der Liturgie – und das bedeutet ausdrücklich auch die Feier der unterschiedlichen Gottesdienstformen – ist im Zielbild 2030+ und unter dem Thema „Liturgie und Sakramente feiern“ ausdrücklich ganz oben auf die Prioritätenliste gerückt. D.h. die Würdigung der liturgischen Laiendienste ist von Seiten des Erzbistums her auf jeden Fall gegeben. Das Erzbistum investiert in die Ausbildung von WGF-Leitungen und ermöglicht auch Fortbildungen. Dieser Bereich wird zukünftig noch stärker ausgebaut. Wenn ehrenamtlich Engagierte Zeit und Herzblut in eine solche Fortbildung investieren, dürfen sie auch erwarten, dass man sie einsetzt.

Viele ehrenamtlich Mitarbeitende setzen viel private Zeit für ihre Tätigkeiten in unseren Kirchengemeinden ein. Unter anderem bilden sie sich weiter, um ihre Tätigkeiten überhaupt oder besser ausführen zu können. Müssen wir Ehrenamt und Nebenamt nicht neu definieren, um in Zukunft ausreichend Mitarbeitende zur Verfügung zu haben?

Ja! Darüber wird bereits nachgedacht (z.B. beim Thema Begräbnisdienst durch Laiinnen und Laien). Die Pastoralen Räume haben finanziell Möglichkeiten (Budget für den Pastoralen Raum), das zunehmend für die Förderung guter Rahmenbedingungen für Ehrenamtliche eingesetzt werden sollte (Fahrtkosten, Fortbildungen, Einkehrtage etc.) Ab 2024 wird es zusätzliches Budget für die Ehrenamtsförderung geben.

Infos zum Modellprojekt der Ehrenamtlichen Mitverantwortung.

Was tut das Erzbistum für die Personen, die aktuell ehrenamtlich tätig sind? Wie unterstreichen wir Wertschätzung von Ehrenamtlichen?

An einigen Orten gibt es bereits pastorales Personal mit dem Schwerpunkt der Engagement Förderung. Das Zielbild sagt deutlich: „In jedem Pastoralen Raum sollen für die Engagement-Förderung sowie für die pastoralen Schwerpunkte personelle Ressourcen frei gemacht bzw. frei gehalten werden.“ (S. 11). Dass das ist im Übergang schwierig ist, ist allen Beteiligten klar. Und trotzdem ist es notwendig! Unterstützung seitens des Bereichs Pastorale Dienste ist möglich, im Referat Ehrenamtsförderung.

Mehr Infos finden Sie hier.

Was ist konkret mit pastoralen Zentren mit dezentralen Netzwerken gemeint? Können diese Konzepte mit teilweise eingeschränktem Nahverkehr und den immer älter werdenden Gemeindemitgliedern überhaupt funktionieren?

Die Idee der Pastoralen Zentren wird gerade gemeinsam entwickelt und wir stellen eine große Unterschiedlichkeit im städtischen und ländlichen Raum fest. Unbedingt mit einbezogen werden müssen die Möglichkeiten für Digitalpastoral oder hybride Konzepte, also eine Mischung aus analogen und digitalen Angeboten. Diese werden inzwischen von allen Generationen genutzt und können so manche räumliche Entfernung überbrücken.

 

Die Zukunftskonzepte sehen eine neue Zusammenarbeit in der Diözese, Dekanaten und Pastoralen Räumen vor. Wie können multiprofessionelle Teams aussehen? Wie können Fachleute zum Beispiel für Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit oder Digitalisierung einbezogen werden?

Ein Kernteam für Digitalpastoral hat seine Arbeit gerade aufgenommen. Außerdem wird im Bereich IT und der Abteilung Kommunikation an Werkzeugen gearbeitet, die es vor Ort vereinfachen, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Bei der Nachbesetzung von vorgesehenen Planstellen im pastoralen Personal können diese inhaltlichen Schwerpunkte ausgeschrieben werden.

Machen Gottesdienstbesucherzahlen als Kennzahlen noch Sinn?

In der Tat stehen auch Kennzahlen wie die Gottesdienstbesucherzahlen auf dem Prüfstand. Mit der Entwicklung von Zentren und Schwerpunkten in der Pastoral wird es eine Aufgabe sein, neue Kriterien für die Evaluation von Pastoral und Feedback dazu zu entwickeln. Gerade ist ein Feldversuch zu Qualität in Gottesdienst angelaufen

Vielen Engagierten wird im persönlichen Gespräch das Thema Missbrauch entgegengehalten, was den Effekt hat wie ein um den Hals gehängter Mühlstein. Welchen Stellenwert soll das Thema in unseren Gremien haben?

Das Bild des „Mühlsteins“ ist eine treffende Beschreibung. Welche Belastung das Missbrauchsthema gerade für Ehrenamtliche, aber auch durchaus für Hauptberufliche darstellt, ist uns auf Bistumsebene bewusst. Wir lernen gerade schmerzlich, dass nicht nur Täter, sondern auch das Umfeld in gewisser Weise mitbeteiligt waren an manchen missbräuchlichen Strukturen, an Schweigen oder Wegsehen. Gleichzeitig gibt es viele Menschen, die sich zu Recht davon distanzieren wollen, weil sie schlicht nichts damit zu tun haben/hatten. Hier braucht es Feingefühl und Orte zum ehrlichen Austausch. Zukünftig wollen wir diesen Bereich verstärkt in den Blick nehmen und sowohl Argumentationshilfen als auch geschützten Austauschräume zur Verfügung stellen.

 

Wie wird mit dem Thema Frauen umgegangen?

Themen wie Geschlechtergerechtigkeit, Sichtbarkeit, Förderung und Wertschätzung von Frauen im kirchlichen Leben stehen im Erzbistum Paderborn dauerhaft auf der Agenda. Ein wichtiges Ereignis in diesem Kontext war die 4. Frauenkonferenz am 29.4.2023 in Werl. Im Rahmen der Veranstaltung wurde die Werler Erklärung vorgestellt, die von vier Frauen verfasst wurde, die am Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland teilgenommen hatten. Der Text enthält „12 Forderungen für eine geschlechtergerechte Kirche“, die sich auf die Beschlüsse des Synodalen Weges stützen. Die Synodalinnen übergaben die Werler Erklärung an die Kompetenzeinheit Frauen, die die Forderungen weiter beraten, ins Gespräch bringen und sich für ihre Umsetzung einsetzen wird.

Der Link mit Infos zur Frauenkonferenz.

Außerdem gibt es einen Arbeitskreis geschlechtersensible Pastoral, der einen Flyer zum Thema herausgebracht hat.

Was ist das Bistum bereit, in Jugendarbeit zu investieren?  Stellen wir tatsächlich alle jungen Menschen in den Mittelpunkt, und zwar in aller Breite? Was sind wir bereit, an Vielfältigkeit auszuhalten?

Antwort: Das Erzbistum hat gerade die neuen Eckpunkte und Leitlinien für Jugendarbeit veröffentlicht. Hier wird ersichtlich, wie vielfältig das Engagement im Erzbistum in der Jugendarbeit aussieht. Aus der Perspektive von einzelnen Gemeinden muss man vermutlich sagen: mehr als man glaubt. Im Zuge der Engagement Förderung für die nächste Generation müsste es im Sinne jeder Gemeinde sein, in die Jugendarbeit zu investieren. Kann eine einzelne Gemeinden nicht mehr (viel) in eigene Jugendarbeit investieren, kann sie doch auf die Angebote des Erzbistums zurückgreifen (etwa in der Firmvorbereitung). Zum Beispiel versucht das Erzbistum durch den Kanal www.youpax.de crossmedial auf verschiedenen Plattformen für junge Menschen sichtbar zu sein. Hinzu kommen große Veranstaltungen wie www.louderthanbefore.de oder breit angelegtes Engagement etwa zum Weltjugendtag.

Der Link zum Papier.

Das katholische Kirchenrecht in Deutschland umfasst umfangreiche Rechtsquellen, hinzu kommen unterschiedliche Regelungen in einzelnen Bistümern. Dies macht die Arbeit in den Pastoralen Räumen und notwendige Änderungen unnötig schwer. Wäre es daher nicht notwendig, das Recht zu überarbeiten, zu vereinfachen, zu reduzieren, anzugleichen und zu demokratisieren?

Das Kirchenrecht der katholischen Kirche umfasst neben gesamtkirchlichen Bestimmungen Normen, die von den Bischofskonferenzen und Diözesanbischöfen im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten erlassen werden. Wo möglich, arbeiten die Diözesanbischöfe zusammen und sprechen sich ab, um einheitliche Bestimmungen zu schaffen, auch werden diözesane Gremien und weitere betroffene Gruppen konsultiert, um gute und tragfähige Regelungen zu entwickeln (vgl. etwa die Konsultationen und gemeinsamen Planungen zur Neufassung des KV-Rechts auf Ebene der Diözesen im Land Nordrhein-Westfalen).

Wenn Sie Interesse am Kirchenrecht der katholischen Kirche haben, können Sie auf diese Seite gehen.

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+49 5251 125-1430
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