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Pastorale Informationen
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Fördermöglichkeiten

Förderrichtlinien zur Weiterentwicklung der Offenen Jugendfreizeitstätten in Trägerschaft katholischer Kirchengemeinden und Verbände im Erzbistum Paderborn

Diese Förderung aus Bistumsmitteln soll in erster Linie direkt den Kindern und Jugendlichen zugutekommen. Sie ist nicht gedacht zur Kompensierung fehlender öffentlicher Mittel und darf nicht zur Ausweitung des Stellenumfangs in der Einrichtung führen.

Förderrichtlinien-Jugendfreizeitstätten

 

Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW

Freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendarbeit erhalten auf Antrag eine finanzielle Förderung aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes des Landes Nordrhein-Westfalen (KJFP).

Förderung LWL

 

Fond christliche Popularmusik „It sounds good“

Mit dem Fonds „Christliche Popularmusik“ möchte das Erzbistum Paderborn Musikprojekte, Initiativen und Veranstaltungen für Jugendliche und Erwachsene anregen, in Gang bringen und unterstützen, die Glaube und Gott in der Musik auf zeitgemäße Art und Weise zur Sprache und zum Klingen bringen. Die Projekte dienen der Inspiration und religiösen Sprachfähigkeit und fördern die Entdeckung und Weiterentwicklung von Talenten im Bereich Christlicher Popularmusik.

Link zur Internetseite mit Beschreibung, Werbetrailer und Antragmöglichkeit

 

Verfügung-Christl-Popmusik-des-Erzbistums-Paderborn

 

Förderrichtlinien zur Förderung von religiösen Inhalten

19.01.Richtlinien-zur-Förderung-von-religiösen-Inhalten

 

Flüchtlingsfond des Erzbistums Paderborn

Hier findet ihr Richtlinien und Antragsformulare

18.01.FrderkriterienFlchtlingsfondsStand09.01.2017

18.01.Antrag-Fluechtlingsfonds

Matthias Lütkebohle

Offene Jugendfreizeitstätten
Telefon: 05251- 125 1347
 
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pastoralinfo@erzbistum-paderborn.de
+49 5251 125-1430
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