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Pastorale Informationen
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Förderung der Gemeindekatechese, Jugendpastoral sowie der Paar- und Familienpastoral

Das Erzbistum Paderborn unterstützt Angebote, Projekte und Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindekatechese sowie Jugendpastoral (Jugendarbeit), Paar- und Familienpastoral...

Verfahren des Antrags und Nachweises

Das Erzbistum Paderborn unterstützt Angebote, Projekte und Veranstaltungen im Rahmen der Gemeindekatechese sowie Jugendpastoral (Jugendarbeit), Paar- und Familienpastoral, bei denen sich die Teilnehmenden mit religiösen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen oder sich mit katechetischen Inhalten der Sakramentenpastoral beschäftigen.

 

Der neue Fonds besteht aus drei älteren Fonds. Zum einen aus dem Fonds zur Gemeindekatechese (Sakramentenpastoral), Förderung religiöser Inhalte in der Jugendarbeit (Jugendpastoral) und der Paar- und Familienpastoral. Der neue Fonds hat das Ziel die Beantragung zu erleichtern und zur Glaubensauseinandersetzung zu animieren. Die Richtlinien wurden zum 1.1.2025 in Kraft gesetzt durch die Veröffentlichung im kirchlichen Amtsblatt (2024, Stück 12 Nr. 170) eingeführt.

 

Für die Beantragung laden Sie sich einfach das Dokument herunter und füllen es digital aus und reichen es per Mail an Frau Ursula Schonlau (s.u.) ein.

 

Antragsformular

Nachweisformular

 

Die Formulare können mit dem kostenlosen Acrobat Reader-Programm ausgefüllt werden.

Frequently Asked Questions (FAQ)

Folgende im Erzbistum befindende Stellen können einen Antrag stellen

– Kirchengemeinden, Pastoralverbünde/Pastoralen Räume und Dekanate

– Katholische Jugendverbände und Katholische Jugendfreizeitstätten

– Orden und Geistliche Gemeinschaften

– Katholische Träger von Projekten sowie Einzelpersonen

– Initiativen und Gruppen mit Anbindung an Pastorale Orte.

– „digital“, dazu wird das pdf-Antragsformular ausgefüllt und per Mail eingereicht.

– Die Anträge werden zentral fürs Erzbistum im Bereich „Pastorale Dienste“ bearbeitet und beantwortet. Frau Ursula Schonlau ist die Sachbearbeiterin. Die E-Mail Adresse zum Einreichen lautet ursula.schonlau@erzbistum-paderborn.de

– Der Antrag muss vor der jeweiligen Veranstaltung eingereicht werden und angekommen sein. Eine zeitliche Frist besteht hier Gott sei Dank nicht.

– Die Verantwortlichen haben drei Monate Zeit, die erfolgreiche und ordnungsgemäße Durchführung zu belegen.

Es wird im Nachhinein die Abrechnung geprüft. Auf Verlangen müssen Sie nur Belege nachreichen, wenn wir diese anfordern.

– In einzelnen Ausnahmefällen, kann es zu einer Ablehnung der Bezuschussung durch den Fonds kommen. Dies wird zuvor inhaltlich-fachspezifisch geprüft und dann auch begründet.

– Wir empfehlen dann, andere Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene zu beantragen (Kinder- und Jugendförderpläne sowie Kulturförderprogramme des Landes und Städte sowie der Kreise). Auch im kirchlichen Bereich gibt es weitere gute Möglichkeiten, um Mittel zu erhalten (Fonds zur Förderung des Zukunftsbildes 2030+, Ehrenamtspauschalförderung in den Pastoraler Raum oder das Bonifatiuswerk sowie die Porticus-Stiftung und andere Stiftungen).

– Eine Förderung von mehreren Stellen ist nicht möglich und verkompliziert die Antragstellung nur ungewollt.

Ja, dies ist möglich und auch gewünscht. Allerdings reicht die alleinige Nennung einer kirchlichen Zielgruppe (z.B. Messdiener) nicht aus, um eine Förderung zu erhalten. Entscheidend ist hier die inhaltliche Gestaltung des Tages, der Fahrt etc.

– Es werden Angebote, Projekte und Veranstaltungen mit religiöser Schwerpunktsetzung gefördert, bei denen sich die Teilnehmenden im Rahmen der Gemeindekatechese sowie Jugend-, Paar- und Familienpastoral mit religiösen Inhalten und Fragestellungen auseinandersetzen oder sich mit katechetischen Inhalten der Sakramentenpastoral über mindestens einen Tag beschäftigen.

Hier einige Beispiele:

  • Fahrten zu Pilgerstätten und einem entsprechenden Rahmenprogramm (Taizé, Heiliges Land, Vatikan/Rom etc.)
  • Ministrantentag(e) mit einladendem Charakter in die Region
  • Selbst konzipierte religiöse Veranstaltungen, die über die Basisarbeit vor Ort hinausgehen
  • Religiöse Familienwochenenden mit umfangreicher katechetischer Ausrichtung
  • Missionarische und evangelisierende größere Veranstaltungen und Feste, die eine Strahlkraft auch in die Fläche mitbringen
  • Im Rahmen von Ferienfreizeiten können nur anteilig ganze Tage mit religiösem Programm gefördert werden.

Daher können nicht gefördert werden:

  • Ehrenamtliches Engagement Förderung und Honorierung deren Arbeit
  • Übliche Sakramentenpastoral-Angebote (Erstkommunion- und Firmvorbereitungen)
  • Tages- und Ferienangebote mit überwiegendem Freizeitcharakter.

– Als Richtschnur sollte hier gelten, dass religiöse Anteile weit überwiegen müssen und eine tägliche Auseinandersetzung mit dem Glauben durch verschiedene Methoden, Formate und Gottesdienste sowie Anleitungen erfolgt. Elemente könnten sein:

– eine Bibelarbeit

– ein theologischer bzw. geistlicher Vortrag

– eine religiöse Führung oder Besichtigung von Kirchen sowie Museen etc.

– Gottesdienste und gottesdienstähnliche Feiern und deren Vorbereitung

– katechetische Spiele etc. mit dem Bezug zu Glaubensinhalten und zur Glaubensgemeinschaft

– usw.

Einen Tag mit einem Morgen- und oder Abendimpuls zu beginnen bzw. zu beenden reicht nicht aus. Sie sind genauso wie der gemeinschaftsfördernde Charakter einer Veranstaltung Grundvoraussetzung eines kirchlichen Angebots.

– Von den tatsächlich entstandenen Kosten werden Pauschal 25% erstattet (max. in Höhe des für den Antragstellenden verbleibenden Eigenanteils). 75% der Gesamtkosten trägt der Veranstalter selbst.

– Folgende Projekt- und Veranstaltungskosten werden angerechnet: Arbeitsmaterialen, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, Kursgebühren, Fahrtkosten (bevorzugt Bahnfahrten und -tickets mit der 2. Klasse oder Busreisen) sowie Kosten für Leitungskräfte, Referierende, Mitarbeitende und Begleitpersonen.

Zum Start der neuen Richtlinien sind einige Maßnahmen insgesamt nicht mehr gefördert worden, weil sie nicht im ausreichenden Maß inhaltlich-katechetische Bestandteile vorsahen. Im Zuge der Überprüfung der neuen Richtlinien wurde hier folgende Anpassung vorgenommen:

Eine Anerkennung der nachgewiesenen Kosten für einzelne Tage mit religiösem Schwerpunkt im Rahmen mehrtägiger Maßnahmen ist möglich. (Beispiel: 7-tägiges Projekt, davon ein Tag Auseinandersetzung mit dem Glauben, 1/7 der Gesamtkosten s.o. werden mit 25% bezuschusst.)

– Bei Unklarheiten wenden Sie sich gerne an Frau Ursula Schonlau (Mitarbeiterin der Geschäftsleitung des Bereichs Pastorale Dienste) unter Telefon 05251 125 1654 oder Mail ursula.schonlau@erzbistum-paderborn.de.

– Bei Maßnahmen in Bereich Jugendarbeit/Jugendpastoral können Sie sich an die Mitarbeitenden in den Dekanaten wenden. Für Maßnahmen im Bereich Sakramantenpastoral wenden Sie sich an die Abt. Glaube im Dialog und für die Paar- und Familienpastoral, Abt. Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen.

– Die Entscheidung über die Ausschüttung von Fördergeldern liegt in der Verantwortung des Bereichs Pastorale Dienste (Abt. Glauben im Dialog, Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen und Jugend/Junge Erwachsene).

Ursula Schonlau

Verwaltung / Fördermaßnahmen
Telefon: 05251 125 1654
Kontakt
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pastoralinfo@erzbistum-paderborn.de
+49 5251 125-1430
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