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Pastorale Informationen
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Arbeitsrecht/Personal

Alles von der KAVO bis zum Honorarvertrag in diesem Beitrag

Kirchliche Arbeits-und Vergütungsordnung (KAVO)

für die (Erz-) Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn

Link zur KAVO NRW

 

Mitarbeitervertretungsordnung

in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.09.2011
(KA 2011, Stück 9, Nr. 109., S. 199ff.)

MAVO-Erzbistum-Paderborn

 

KODA-Ordnung

Die Ordnung zur Mitwirkung bei der Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts durch Kommissionen in den (Erz-) Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster (nordrhein-westfälischer Teil) und Paderborn – KODA-Ordnung (KODA-O) vom 27. Oktober 1997 (Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 1997, Stück 11, Nr. 159., S. 103ff.), zuletzt geändert am 18.08.2014 (Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 2014, Stück 9, Nr. 116., S. 170f.), wird wie folgt geändert (Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn 2016, Stück 2, Nr. 8., S. 21ff.)

KODA Ordnung

Koda-Spot Regenerationstage

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Weiterbildungsgesetz

Erstes Gesetz zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung
im Lande Nordrhein-Westfalen
(Weiterbildungsgesetz – WbG)
in der Fassung der Bekanntmachung
Vom 14. April 2000 geändert durch Gesetz vom 15. Februar 2005
(SGV. NRW. 223)

Link Weiterbildungsgesetz

 

Merkblatt zur Finanzierung externer Fortbildung

Das Erzbistum unterstützt die Möglichkeiten zur Fort-und Weiterbildung einschließlich Supervision durch Fortbildungsberatung und durch die Beteiligung an den entstehenden Kosten.

Merkblatt zur Finanzierung externer Fortbildungen

Antrag FB JFST

Bericht Fortbildungsmaßnahme JFST_Formular

Mutterschutzgesetz

Mutterschutzgesetz in der Fassung vom 1.1.2018

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutzgesetz – dieser Bogen sollte von Fachkraft und Träger zusammen ausgefüllt werden. Erhältlich beim Gemeindeverband. Informationen vom Gemeindeverband Paderborn.

Mutterschutz Gefährdungsbeurteilung MuschG.pdf

 

Mitarbeitergespräche

Mitarbeitergespräche sind ein Instrument der Personalführung. In den Jugendfreizeitstätten führt der Leiter der Jugendfreizeitstätte die Gespräche mit den Mitarbeitenden und der Träger mit dem jeweiigen Leiter der Jugendfreizeitstätte. Verschiedene Vorlagen dazu finden sich hier:

17-04-11_Formular_Gesprchsvorbereitung_Mitarbeiter[1] (1)

17-12-07_Formular_Gesprchsvorbereitung_Fhrungskraft[1] (1)

15-09-24_Leitfaden_Mitarbeitergespräch[1]

Protokoll+zum+Mitarbeitergesprch (1)

 

Merkblatt zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG will die Beschäftigten vor Benachteiigungen wegen eines Diskriminierungsmerkmals schützen. Daher darf kein Beschäftigter wegen eines Diskriminierungsmerkmals schlechter behandelt werden, als ein anderer in vergleichbarer Situation.

Merkblatt-zum-Allgemeinen-Gleichbehandlungsgesetz

 

Abgrenzung Honrarverträge

Die untenstehenden Links führen zur Arbeitshilfe des Generalvikariate,  beschreiben die Abgrenzungsmerkmale für Honorarverträgen zu normalen Arbeitsverhältnissen und bieten eine entsprechende Checkliste zur Einschätzung.

https://www.verwaltung-erzbistum-paderborn.de/Neueste-Inhalte/Arbeitshilfe-fuer-den-Einsatz-von-Honorarkraeften.html

Abgrenzungskatalog

Checkliste+3+Nr.26+EStG+-+Name+Vorname (1)

 

Muster Honorarvertrag

Honorarvertragsmuster (Das Muster soll lediglich zur Orientierung dienen. Die Regelungen, die ein Honorarvertrag enthalten sollte, sind abhängig vom konkreten Einzelfall.)
Ein Abschluss von Honorarverträgen kommt nur mit denjenigen Personen, die spezielle Kurse (z. B. Malkurse) oder Projektarbeiten in den Jugendfreizeitstätten anbieten, in Betracht. Die Honorarkräfte müssen in der inhaltlichen Ausgestaltung der entsprechenden Angebote frei sein.
Personen, die zur reinen Ausweitung von Öffnungszeiten eingesetzt werden und deren Tätigkeit nahezu deckungsgleich mit der von hauptamtlich Beschäftigten ist, sind grundsätzlich im Rahmen von Arbeitsverhältnissen zu beschäftigen.
Für weitere Hinweise wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gemeindeverband.

19.05.Vorlage_Honorarvertrag (1)

Matthias Lütkebohle

Offene Jugendfreizeitstätten
Telefon: 05251- 125 1347
 
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pastoralinfo@erzbistum-paderborn.de
+49 5251 125-1430
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